Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SPRENGEL & PARTNER GMBH:

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der SPRENGEL & PARTNER GmbH (nachfolgend "S&P"), Nisterstraße 3, 56472 Nisterau gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend die Entwicklung und Herstellung von Webseiten sowie bei vorliegender Vereinbarung für deren Installation und Pflege. Für unsere weiteren Dienstleistungen gelten separate Bedingungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von S&P in Prospekten, Anzeigen, E-Mails usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt.
  2. Nebenabreden, sowie Änderungen der Bedingungen und zusätzliche Leistungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

  1. S&P bietet die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und sonstige Grafikleistungen an. S&P erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, die schriftlich vereinbart und erfasst werden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von S&P, wenn diese vereinbart wurden.
  2. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von S&P zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann S&P dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, die der Kunde im Anschluss haben will.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
    1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
    2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
    3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
    4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
    5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
    6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
    7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
    8. Informationspflichten nach den Vorgaben der DSGVO
    9. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei sämtlichen durch die Agentur erstellten Texte (z.B. Impressum, Cookie-Banner, etc.) um Mustertexte handelt. Diese sind kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten rechtlichen Fragen. Die finale rechtliche Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Webseitenbetreibers (Kunde). Aus diesen Gründen müssen wir die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausschließen, wenn diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen
  4. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte S&P ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist S&P berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und behält sich diese vor.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
  2. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
    1. der Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form,
    2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
    3. von Aufwand für Lizenzmanagement sowie für zusätzliche Lizenzkosten
    4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowiee. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungenf. zusätzliches Bild, Grafik oder Videomaterialg. Texterstellung, Textüberarbeitung, Textkorrektur und Lektora
  3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig.
  4. Der Kunde muss damit rechnen, dass die S&P Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann S&P Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
  5. S&P ist infolge des erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Tätigkeit berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen Vorauszahlung und Teilabrechnungen zu verlangen:
    40 % bei Auftragsvergabe
    40 % bei Teilabnahme (Layout/Menüstruktur)
    20 % bei Go-Live

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Verbindliche Liefertermine und -fristen, die die Parteien vereinbaren, bedürfen der Textform.
  2. Ist für die Leistung von S&P die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
  3. Bei Verzögerungen infolge von:
    1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
    2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie S&P nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
    3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend) Lieferung von Content-Material (Grafiken, Bilder, Text)
  4. Soweit S&P ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für S&P unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für S&P keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
  5. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

  1. Der Kunde wird die Leistungen (auch Teilabnahmen) von S&P unverzüglich abnehmen, sobald S&P die Abnahmebereitschaft mitteilt.
  2. Die Leistungen von S&P gelten als abgenommen, wenn S&P die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
    1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
    2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder S&P damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von S&P erbrachten Leistungen beruht.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der S&P dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 7 Mitwirkungspflicht

  1. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digital geeigneter Form zur Verfügung stellen.
  2. Soweit S&P dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit S&P keine Korrekturaufforderung erhält.
  3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
  4. Wenn S&P dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
  5. Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von S&P wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde S&P unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. S&P räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt S&P Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von S&P
  2. S&P geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit den Rechten Dritter belastet sind und der Kunde erforderliche Nutzungsrechte inne hat.
  3. Nutzt S&P fremdes Lizenzmaterial können diese nur zeitlich eingeschränkt dem Kunden übertragen werden, Bei der Nutzung von fremdem Lizenzmaterial hat S&P keinen Einfluss darauf, dass das Material zu erheblich veränderten Konditionen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht. S&P trifft in solchen Fällen die Pflicht, ähnliches Material zu verwenden.
  4. S&P kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20 % in Rechnung stellen.
  5. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird S&P vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde S&P zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, S&P über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, unverzüglich zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder S&P dabei zu unterstützen.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

  1. Der Kunde räumt S&P das Recht ein, das Logo von S&P und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
  2. S&P behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken auf der Webseite von S&P aufzunehmen und entsprechenden Verkaufsunterlagen von S&P zu nutzen.

§ 10 Gewährleistung

  1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von S&P innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch S&P ausgebessert oder ausgetauscht. S&P behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung insofern der Kunde keine eigenmächtigen Änderungen and der Webseite seit der Übergabe durch S&P vorgenommen hat. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
  2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
  3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
  4. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der S&P unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, in Textform mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

  1. S&P ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich.
  2. Insbesondere ist der S&P nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
  3. Sollten Dritte den S&P wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Internetpräsenz resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, S&P von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet S&P nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von S&P auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von S&P gilt.
  5. S&P erstellt Webseiten nach bestem Wissen und nach dem zur Abnahmezeitpunkt gelten gesetzlichen und technologischen Richtlinien und Vorgaben. Der Kunde ist verpflichtet, die von Ihm abgenommen Webseite(n) durch seinen eigenen Rechtsanwalt und/ oder Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen und S&P über die Ergebnisse (evtl. Rechtsverstöße etc.) zu informieren. Ändern sich die gesetzlichen Richtlinien oder technoloschen Voraussetzungen nach Abnahme der Webseite(n), sind die Aufwendung für evtl. anfallende Arbeiten durch S&P gesondert zu vergüten.
  6. S&P übernimmt keine Haftung für Code von Drittanbietern (z.B. CMS-Systeme, Plugins, Erweiterungen, Extensions, Applikationen etc.) die in die erstellte Webseite integriert sind oder waren. S&P übernimmt weiterhin keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Verwendung von Code von Drittanbietern entstehen. Außerdem übernehmen wir keine Garantie dafür, dass:
    · Code und Software von Drittanbietern Ihren Anforderungen entspricht
    · Code und Software von Drittanbietern ununterbrochen, zeitgerecht, sicher oder fehlerfrei ist
    · die Ergebnisse der Nutzung der Code/Software von Drittanbietern effektiv, genau oder  zuverlässig sind
    · die Qualität der Code/Software von Drittanbietern Ihren Erwartungen entspricht
    · Updates die Funktion der Webseite beeinträchtigen oder zu Fehler führen

    In keinem Fall haften wir gegenüber Ihnen oder Dritten für besondere, strafende, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art oder für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus Nutzungsverlusten,  Datenverlusten oder Gewinneinbußen ergeben, oder für jegliche Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung von Code bzw. Software Dritter ergeben.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

      1. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert S&P die notwendigen persönlichen Daten des Kunden.
      2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
      3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
      4. S&P weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

      1. Bei Wartungs-/Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monaten nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.
      2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann S&P fristlos kündigen.

§ 15 Mitteilungen

      1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
      2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
      3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
      4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

§ 16 Gerichtsstand und Rechtswahl

    1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in D-56472 Nisterau – Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB")  der SPRENGEL & PARTNER GmbH (nachfolgend "S&P"), Nisterstraße 3, 56472 Nisterau  gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend folgender Leistungen: Hosting, E-Mail und Domains. Für unsere weiteren Dienstleistungen gelten separate Bedingungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringen.

2 Hosting

  1. Beim Hosting überlässt S&P gemäß der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder:

    (A) auf einem oder mehreren Servern, deren Leistungen auch von Dritten genutzt werden 

    oder

    (B) auf dedizierten Servern, die nicht für Dritte zur Verfügung stehen.

    Die Server können von Dritten betrieben werden. Der Kunde kann auf dem Speicherplatz Inhalte ablegen.
  2. Der Server ist an das Internet angebunden, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden können. Unsere Leistungen bei der Übermittlung der Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und dem Server, auf dem der Speicherplatz überlassen wird. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr hinter dem Übergabepunkt ist S&P nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übermittlung der Daten vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Anzahl aller mit den im Vertrag in Verbindung stehenden übertragenen Daten, wie z. B. Abruf von Internetseiten, Mails, Downloads, Uploads (auch Traffic genannt).
  3. S&P gewährleistet eine 99 prozentige Verfügbarkeit des Servers im Jahresmittel bis zur Übergabe an das Internet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. S&P ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung den Server nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung des Servers in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder- Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
  4. S&P ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche oder geänderte Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch S&P zu gewährleisten, so wird S&P dem Kunden diese zusätzlichen oder geänderten Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der sechs Wochen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d. h. fünf Tage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen anpassen wird, hat S&P das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
  5. S&P gibt dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server, soweit vertraglich vereinbart. Hierzu wird dem Kunden ein Benutzername und Passwort gegeben, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann, bei Vertragsabschluss erfolgt dies via Secure File Transfer Protocol (SFTP). Der Kunde ist für das Übertragen der eigenen Internetseiten auf den Server selbst verantwortlich.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Server über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen.
  7. Soweit vereinbart, erbringt S&P für den Kunden E-Mail-Dienste. Diese Dienste umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Kunde an von ihm benannte Empfänger versenden möchte. Unsere Pflichten beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu übermittelnden E-Mails und die Übergabe dieser E-Mails an das Internet an einem von S&P bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden. Der dem Kunden bereitgestellte Speicherplatz ist beschränkt und wird vertraglich festgelegt. Wird durch eingehende E-Mails der vertraglich vereinbarte Speicherplatz überschritten, ist S&P berechtigt, diese E-Mails abzulehnen. S&P kann außerdem E-Mails ablehnen, wenn sie eine vertraglich vereinbarte Größe überschreiten und/oder Viren, trojanische Pferde, Schadsoftware enthalten und/oder es sich um massenhaft versande E-Mails handelt. Der Kunde wird über die Ablehnungen nicht unterrichtet.
  8. S&P ist berechtigt, E-Mails zu löschen, wenn der Kunde sie in den Papierkorb verschoben und dort gelöscht hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist S&P nicht verpflichtet, E-Mails zur Verfügung zu stellen und kann E-Mails ohne weitere Mitteilung löschen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, keine E-Mails mit Werbung zu versenden, ohne dass ihm die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dies gilt insbesondere bei massenhaft versandten E-Mails (sogenanntes „Spamming“). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so ist S&P berechtigt, den E-Mail-Versand zu unterbinden. Darüber hinaus ist der Kunde unverzüglich zur Unterlassung, zum Ersatz des S&P entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung gem. Ziffer 16.1. verpflichtet. Ein Verstoß berechtigt S&P außerdem zur außerordentlichen Kündigung.
  10. Soweit Vertragsgegenstand ein digitales Zertifikat ist, wie z. B. ein SSL-Zertifikat oder ein TLS-Zertifikat, übernimmt S&P im Auftrag und im Namen des Kunden den Abschluss des Vertrages über das digitale Zertifikat mit dem jeweiligen Zertifikatsaussteller. S&P hat auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. S&P übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass das für den Kunden beantragte Zertifikat zugeteilt wird oder nach Zuteilung Bestand hat.

3 Pflichten des Kunden beim Hosting 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des S&P entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, S&P von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt S&P zur außerordentlichen Kündigung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die von ihm auf unseren Systemen eingesetzten oder genutzten Anwendungen oder abgelegten Daten, insbesondere die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte, sicher und aktuell zu halten, sodass der Betrieb, die Integrität und die Sicherheit unserer Infrastruktur sowie Systeme jederzeit gewährleistet werden können.

4 Sperrung der Anbindung zum Internet 

  1. S&P ist berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder von Ermittlungen staatlicher Behörden. S&P ist berechtigt, außerdem die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz Viren, trojanische Pferde oder Schadsoftware enthält und/oder falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz durch ein Ereignis von außen, z. B. durch DDoS-Attacken, beeinträchtigt wird und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit unserer IT beeinträchtigt wird.
  2. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
  3. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber S&P die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder der Grund der Sperrung entfallen ist.
  4. Soweit die Inhalte auf dem von S&P dem Kunden überlassenen Speicherplatz urheberrechtlich geschützt sind, räumt er S&P die folgenden Rechte ein: Der Kunde räumt S&P das Recht ein, die von ihm auf den von S&P zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie wie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
  5. Soweit sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet, ist S&P ebenfalls berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen.
  6. Von einer Sperrung unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

5 Datensicherung beim Hosting

  1. Soweit eine Datensicherung oder ein Backup zwischen den Parteien vereinbart wird, erfolgt eine Sicherung der Daten auf dem Server gemäß den im Angebot/Auftrag vereinbarten Zeitraum. Soweit die Server verfügbar sind, erfolgt eine Datensicherung, die eine Wiederherstellung der Daten auf Basis der letzten Sicherung. Darüber hinaus ist S&P nicht verpflichtet, die Datensicherungen aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Daten auf den Server.

6 Vergütung

  1. Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.

7 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vereinbarung über das Hosting mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung über das Hosting mit einer Frist von 30 Tagen und die Vereinbarung über die Registrierung einer Domain sowie über ein SSL-Zertifikat mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der S&P zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
  2. Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn S&P ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von S&P verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für S&P gegeben ist.
  3. Nach Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung, E-Mails und vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegte Inhalte zu speichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann S&P E-Mails und Inhalte löschen.

8 Mängelhaftung und Haftung

  1. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet S&P nur, wenn S&P diese Mängel zu vertreten haben.
  2. Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen S&P unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit S&P in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.
  3. Mängelansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Regelungen, spätestens in sechs Monaten nach Beendigung der Vereinbarung über das Hosting.

9 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort beim Hosting ist der Standort der Server.

10 Regelungen zum Registrieren von Domains

  1. S&P übernimmt im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.
  2. Die Domains werden je nach ihrer Endung von unterschiedlichen Organisationen (im Folgenden: Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Bei einer Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage ihrer Registrierungsbedingungen zustande. S&P steht es frei, die Registrierung der Domain direkt bei der Vergabestelle oder über Dritte durchzuführen. Der Kunde wird Inhaber der Domains. Der Kunde beauftragt S&P, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle oder dem Dritten abzugeben. Den Erfolg der Anmeldung, d. h. die tatsächliche Registrierung der Domains schulden S&P nicht. S&P hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. S&P kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden.
  3. S&P prüft nicht, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domains für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domains Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
  4. S&P ist für die Dauer des Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle für die vertragsgegenständlichen Domains.

    Pflichten des Kunden
  5. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Domain verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung und vor dem Erwerb der Domain zu prüfen, ob die Registrierung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des S&P entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, S&P von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von S&P, insbesondere zur Sperrung der Domain, bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt S&P zur außerordentlichen Kündigung.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

11 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung über die Domain mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der S&P zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
  2. Soweit S&P verpflichtet ist, eine Domain freizugeben, so besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  3. Soweit S&P für den Kunden die Registrierung einer Domain übernommen hat, bleibt das zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehende Vertragsverhältnis über die Domain auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und S&P bestehen, soweit der Kunde nicht auch gegenüber der Vergabestelle kündigt.

12 Bereitstellung von Software

  1. Soweit vertraglich vereinbart, überlässt S&P gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit S&P die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellt, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Software für mobile Geräte beinhaltet, stellt S&P oder Dritte die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App Store) ein. S&P wird die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von S&P oder Dritten aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der zu überlassenen Software besteht jedoch nicht. S&P ist berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. S&P wird den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen.
  2. S&P räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch bereitgestellt.
  3. Unentgeltlich von S&P zur Verfügung gestellte Leistungen kann S&P jederzeit einstellen.
  4. Der Grad der Verfügbarkeit bei Software, die S&P oder Dritte auf einem Server über Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der bereitzustellenden Software am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. S&P  gewährleistet eine 99 prozentige Verfügbarkeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in Einflussbereich von S&P liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. S&P ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung die bereitgestellte Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der bereitgestellten Software in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

    Speicherplatz
  5. S&P schuldet die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  6. S&P führt eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. S&P trifft hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

13 Sperrung und Datensicherung

  1. Die Regelungen zur Sperrung der Anbindung zum Internet gemäß § 4 gelten.

14 Vergütung

  1. Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.

15 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung zur Bereitstellung von Software mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der S&P zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
  2. Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von S&P verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für S&P gegeben ist.
  3. Soweit bei der Bereitstellung von Software Vertragsgegenstand auch die Überlassung von Speicherplatz auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server ist, wird S&P mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Aufforderung des Kunden eine Kopie der von dem Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Server abgelegt sind. S&P wird die auf dem Server abgelegten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.

16 Mängelhaftung und Haftung

  1. Für Mängel, die bereits bei Bereitstellung der Software und/oder Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet S&P nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
  2. Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen S&P unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit S&P in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

17 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist bei der Bereitstellung von Software am Standort der Server.

18 Mitteilungen

  1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
  2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
  3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
  4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

19 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von S&P in D-56472 Nisterau – Deutschland.  Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. S&P ist jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen S&P und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1 - Geltungsbereich

  1. Für die Dienste von Firma Sprengel & Partner GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
  2. Die Firma Sprengel & Partner ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt des angekündigten Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zu viel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunden positiven Änderungen oder dann, wenn die AGB nicht für bestehende Verträge geändert werden.
  3. Die Vertragspartner werden über die Änderungen jeweils informiert. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sprengel & Partner sind jederzeit auf der Homepage unter www.sprengel-pr.com veröffentlicht.

2 - Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten der Firma Sprengel & Partner kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch die Firma Sprengel & Partner zu Stande.
  2. Die Firma Sprengel & Partner ist zudem berechtigt, Verträge und Aufträge in Einzelfällen auch telefonisch oder per eMail zu akzeptieren, in diesem Fall erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Der Vertrag gilt als dann mit dem Inhalt der Bestätigung als geschlossen, wenn der Kunde dieser Bestätigung nicht unverzüglich widerspricht bzw. inhaltlich Änderungen unverzüglich rügt.
  3. Die Firma Sprengel & Partner hält sich sechs Wochen an ein von ihr abgegebenes Angebot gebunden. Sollte das Angebot innerhalb dieser Zeit von dem Kunden nicht angenommen worden sein, so muss ein neues Angebot der Firma Sprengel & Partner angefordert werden. Eine verspätete Annahme ist gleichbedeutend mit einer erneuten Anfrage bei der Firma Sprengel & Partner.
  4. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Sprengel & Partner zustande.
  5. An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich die Firma Sprengel & Partner Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten (bspw. Konkurrenzunternehmen der Firma Sprengel & Partner) nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Sofern es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt sind diese unverzüglich wieder an die Firma Sprengel & Partner herauszugeben.

3 - Leistungen und Honorare

  1. Der Umfang und Preis der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, Angebot und/oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) der Firma Sprengel & Partner. 

4 - Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gelieferten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter z.B. mir Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragsstellung versichert der Kunde, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Der Kunden stellt die Firma Sprengel & Partner von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Die Firma Sprengel & Partner haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logos, pp.) hat der Kunde die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Kunden hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbs-, datenschutz- und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Firma Sprengel & Partner obliegt diesbezüglich keine eigene Nachforschungspflicht. Der Kunde stellt die Firma Sprengel & Partner von solchen Ansprüchen Dritter frei.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Sprengel & Partner Störung, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der Firma Sprengel & Partner jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

5 - Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Forderungen der Firma Sprengel & Partner steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit der Firma Sprengel & Partner zu.

6 - Höhere Gewalt und Haftung

  1. Die Firma Sprengel & Partner ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (z. B Leitungsprobleme im Backbone), Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern. Der Kunde stellt die Firma Sprengel & Partner diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei nicht durch die Firma Sprengel & Partner zu verantwortenden Ausfällen nicht.
  2. Die Firma Sprengel & Partner übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf 10% vom Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Firma Sprengel & Partner erstellt keine Sicherungskopien (Backup).
  3. Die Firma Sprengel & Partner haftet für etwaige Schäden nur, falls die Firma Sprengel & Partner eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden grob fahrlässig bzw. vorsätzlich durch die Firma Sprengel & Partner herbeigeführt worden ist.
  4. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die Firma Sprengel & Partner nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Firma Sprengel & Partner auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt.
  5. Eine Haftung der Firma Sprengel & Partner für mittelbare Schäden Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

7 - Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet der Firma Sprengel & Partner offen zu Tage tretende Mängel oder bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der Leistung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Sprengel & Partner unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen.
  2. Bei Berechtigung und von der Firma Sprengel & Partner zu vertretenen Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung durch die Firma Sprengel & Partner. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Die Gewährleistung beträgt 3 Monate und beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. mit deren Bereitstellung durch die Firma Sprengel & Partner.

8 - Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Unbefristete Dienstleistungsverträge/-Angebote/-Aufträge die von Sprengel & Partner für den Klienten erbracht werden, werden für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Diese verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn diese nicht 6 Monate vor Ablauf des Zeitraums gekündigt werden. Hiervon abweichende Kündigungsvereinbarungen werden im Vertrag, Angebot oder Auftrag explizit angegeben.
  2.  Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behält sich die Firma Sprengel & Partner ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht.

9 - Datenschutz

  1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundestatenschutz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass die Firma Sprengel & Partner seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden, sofern vertraglich vorgesehen Login- und Zugriffsdaten benötigt werden, diese für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Die Datenschutzbestimmungen finden sie auf unserer Webseite unter folgendem Link: Datenschutzschutz
  2. Soweit sich die Firma Sprengel & Partner zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.
  4. Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändert, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird die Firma Sprengel & Partner sofort unterrichtet, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für die Firma Sprengel & Partner, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.
  5. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendung abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterblieben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

10 - Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist 56472 Nisterau (Westerwald/Rheinland Pfalz), Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das am Erfüllungsort (Nisterau) sachlich- und örtlich zuständige Gericht. Die Firma Sprengel & Partner ist zudem berechtigt an dem für den Kunden sachlich- und örtlich zuständigen Gericht Klage zu erheben.
  2. Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB")  der SPRENGEL & PARTNER GmbH (nachfolgend "S&P"), Nisterstraße 3, 56472 Nisterau  gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend Film- und Videoproduktionen. Für unsere weiteren Dienstleistungen gelten separate Bedingungen.

Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als S&P ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn S&P in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

  1. Angebote von Sprengel & Partner sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Sprengel & Partner ohne vorherige Bestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von Sprengel & Partner  schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
  2. Sollte Sprengel & Partner durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen (Wetterrisiko), ist Sprengel & Partner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Produktionsbeginn vom zuvor erteilten Auftrag zurück, ist Sprengel & Partner berechtigt, die tatsächlich anfallenden Mehrkosten sowie die anteiligen Arbeitsaufwände in Rechnung zu stellen.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und lauten in Euro (€). Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sprengel & Partner.
  3. Bei einem Produktionsaufwand über 3.000,- € ist Sprengel & Partner berechtigt, Rechnungen über Teilbeträge vor der endgültigen Abnahme an den Auftraggeber zu stellen.
  4. Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 15% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Sprengel & Partner den Auftraggeber darauf unter Angabe der voraussichtlichen zusätzlichen Kosten hinweisen. Die zusätzlichen Kosten gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Sprengel & Partner widerspricht.
  5. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände und Mehrkosten (soweit nicht im Kostenvoranschlag erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.
  6. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme eines Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehplan oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, sofern es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Sprengel & Partner hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
  7. Eine einfache Bild- bzw. Videobearbeitung (z.B. Tonwertkorrektur, Weboptimierung, Formatanpassung) ist in den genannten Preisansätzen zur Erstellung des Films enthalten. Wir behalten uns jedoch vor, notwendige umfassendere Grafikarbeiten (z.B. Digitalisierung von Bildmaterial, Erstellung von Collagen oder Grafiken, Aufbereitung schlechter Bildqualitäten) nach Rücksprache zusätzlich zu berechnen. Gleiches gilt für Digitalisierung, Redigieren, Entwurf, Überarbeitung oder Übersetzung von Texten sowie größere Bildrecherchen.
  8. Aus durch Sprengel & Partner nicht selbst zu verantwortenden Umständen (siehe AGB, 2.2) resultierende Verschiebungen bzw. Abbrüche sowie daraus entstehende Mehrkosten sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten und sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Sprengel & Partner zurückzuführen sind. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
  9. Zahlungsverzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
  10. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet Sprengel & Partner vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% für Endverbraucher bzw. 9% für Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

4 Herstellung

  1. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehplans oder Konzeptes oder sonstiger schriftlicher und ausführlicher Darstellung des geplanten Filminhaltes (im Folgenden unter „Drehplan“ zusammengefasst).
  2. Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt Sprengel & Partner. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
  3. Nach Fertigstellung eines Rohschnitts oder einer Preview erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Sprengel & Partner macht solche Vorversionen entsprechend kenntlich. Diese vorläufige Version gilt nicht als final und ermächtigt nicht zur Geltendmachung von Mängelrügen oder sonstigen Ansprüchen seitens des Auftraggebers.
  4. Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

5 Zeitplan

  1. Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und Sprengel & Partner einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmwerkes fest.
  2. Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat Sprengel & Partner den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
  3. Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die Sprengel & Partner trotz eingehaltener Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Artikel 5.3 entsprechend.

6 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung des Films übermittelt Sprengel & Partner dem Auftraggeber eine Kopie des Filmwerkes und/oder es findet eine Vorführung des Films statt, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, den Film anzusehen und auf etwaige Mängel zu überprüfen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt oder gegebenenfalls Nachbesserungen verlangt. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt der Film als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Drehplans einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.
  4. Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur zweimal geltend gemacht werden. Nach diesen erfolgten Korrekturschleifen ist Sprengel & Partner nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
  5. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber Sprengel & Partner schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7 Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

  1. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  2. Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Sprengel & Partner ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
  3. Sprengel & Partner kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

8 Schadenersatz

  1. Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9 Haftung

  1. An Sprengel & Partner übergebene Gegenstände und Materialien werden von Sprengel & Partner grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
  2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Sprengel & Partner nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Sprengel & Partner  oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von Sprengel & Partner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
  3. Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von Sprengel & Partner für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

10 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

  1. Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Sprengel & Partner. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Sprengel & Partner für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage), sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Sprengel & Partner mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen.

11 Nutzungsrechte und Freihaltung

  1. Der Auftraggeber sichert Sprengel & Partner zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Sprengel & Partner die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
  2. Der Auftraggeber sichert Sprengel & Partner zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton- und Videomaterialien verfügt und räumt Sprengel & Partner  die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sprengel & Partner von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Sprengel & Partner entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Sprengel & Partner aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

12 Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

  1. Sprengel & Partner besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
  2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen, wenn sich diese außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs befinden. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
  3. Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Sprengel & Partner dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Sprengel & Partner  selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.
  4. Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.
  5. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.
  6. Sofern nicht anders vereinbart ist Sprengel & Partner berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sofern nicht anders vereinbart hat Sprengel & Partner unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung einzubinden, vorzuführen und/oder vorführen zu lassen.

13 Gewährleistungsanspruch

  1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt des Filmwerks zu erheben.
  2. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Sprengel & Partner  hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  4. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von Sprengel & Partner zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

14 Mitteilungen

  1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
  2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
  3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
  4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

 

15 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  2. Vertragsabschluss sowie Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform einschließlich Fax und E-Mail.

16 Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Geschäftssitz von S&P in D-56472 Nisterau – Deutschland.  Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. S&P ist jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen S&P und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.