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Machen Sie sich im Alltag Gedanken über die Barrierefreiheit einer Webseite? Für viele von uns ist es selbstverständlich, dass wir uns auf einer Webseite mit Maus und Tastatur problemlos überall hinbewegen können. Für viele Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen ist es das nicht.
Auf vielen Webseiten funktioniert nur die Steuerung über die Maus, der Screenreader kann nicht alle Elemente der Seite vorlesen, und manche Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind so schwach, dass die Elemente nicht mehr zu erkennen sind. Webseiten, die für viele problemlos nutzbar sind, können für Menschen mit Einschränkungen eine nahezu unüberwindbare Hürde darstellen. Für mehr digitale Zugänglichkeit für alle wird die Barrierefreiheit von Webseiten daher ab jetzt verpflichtend.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten und Online-Shops von Unternehmen aus dem B2C-Bereich, die sich direkt an Endkunden richten, barrierefrei sein. Das regelt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer unter die Regelung des neuen Gesetzes fällt, muss seine digitalen Angebote barrierefrei gestalten, um die Nutzung für alle zu ermöglichen und niemanden auszuschließen. Doch was bedeutet digitale Barrierefreiheit genau? Wie ist Barrierefreiheit auf Webseiten und in Online-Shops umzusetzen? Und wer ist genau von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Das BFSG tritt am 28.06.2025 in Kraft und basiert auf dem European Accessibility Act. Diese EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit regelt, dass alle Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein müssen. Durch das BFSG sollen alle – auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Services haben. Das Gesetz betrifft somit nicht nur Webseiten und Online-Shops, sondern beispielsweise auch digitale PDF-Dokumente und Apps.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen aus dem B2C-Bereich. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich im B2B-Bereich anbieten, sind ebenfalls nicht vom BFSG betroffen. Alle Unternehmen – auch aus dem B2B-Bereich – mit einem Karrierebereich und einer Möglichkeit zum Bewerben müssen jedoch zumindest diese spezielle Seite barrierefrei gestalten.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie betroffen sind? Mit dem eRecht 24 Barrierefreiheits-Check können Sie prüfen, ob Sie das BFSG umsetzen müssen.
Digitale Inhalte sind dann barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Einschränkung ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Wichtig sind dabei insbesondere Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit.
Mit Inkrafttreten des BFSG dürfen sich Einschränkungen also nicht mehr auf die Nutzung einer Webseite auswirken. Im Kontext von Webseiten, Online-Shops oder Apps umfasst die Barrierefreiheit somit beispielsweise:
Damit eine Webseite oder ein Online-Shop barrierefrei ist, müssen einige wichtige Aspekte beachtet werden. Eine gute Suchmaschinenoptimierung deckt bereits wichtige Punkte ab. Viele davon können schon mit einfachen Mitteln verbessert werden – besonders dann, wenn sie bereits frühzeitig im Design- und Entwicklungsprozess berücksichtigt werden. Einige Templates legen inzwischen auch einen Fokus auf Barrierefreiheit und können beim Neuaufbau einer Webseite die Arbeit erleichtern. Aber auch bestehende Seiten können mit einigen zentralen Maßnahmen fit für die Barrierefreiheit gemacht werden. Zu konkreten Maßnahmen für die Barrierefreiheit gehören beispielsweise:
Viele digitale Barrieren sind auf den ersten Blick nicht erkennbar. Deshalb bietet es sich an, die Barrierefreiheit von Webseiten mit einem Tool zu überprüfen und aus den Ergebnissen konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit abzuleiten. Damit erfüllt man nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern profitiert gleichzeitig selbst auch von einer größeren Reichweite und verbesserten Rankings.
Zu den Tools für den Check der Barrierefreiheit von Webseiten gehört beispielsweise der Silktide Accessibility Checker. Das Tool prüft z.B. die Farbkontraste auf einer Seite, listet problematische Kontraste auf und gibt Empfehlungen für die Behebung der gefundenen Probleme. Auch fehlende Alt-Texte lassen sich so erkennen. Zudem liefert das Tool eine Übersicht über die Struktur der Überschriften und kann auch die Seite im Stile eines Screenreaders vorlesen, sodass man mögliche Probleme direkt erkennt. Auch der IBM Equal Access Accessibility Checker und das WAVE Evaluation Tool sind nützliche Hilfen, um Webseiten und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Ebenso bietet eRecht24 Unterstützung beim Check der Barrierefreiheit von Webseiten an.
Zu den Tools für den Check von Barrierefreiheit gehören:
Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne.
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