Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SPRENGEL & PARTNER GMBH:
1 GELTUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SPRENGEL & PARTNER GmbH (nachfolgend „S&P“), Nisterstraße 3, 56472 Nisterau gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend die Entwicklung und Herstellung von Webseiten sowie bei vorliegender Vereinbarung für deren Installation und Pflege. Für unsere weiteren Dienstleistungen gelten separate Bedingungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringen.
2 VERTRAGSSCHLUSS
- Angebote von S&P in Prospekten, Anzeigen, E-Mails usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt.
- Nebenabreden, sowie Änderungen der Bedingungen und zusätzliche Leistungen bedürfen der Textform.
3 LEISTUNGSUMFANG
- S&P bietet die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und sonstige Grafikleistungen an. S&P erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, die schriftlich vereinbart und erfasst werden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von S&P, wenn diese vereinbart wurden.
- Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von S&P zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann S&P dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, die der Kunde im Anschluss haben will.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
- Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
- Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
- Prüfpflichten bei Linksetzung;
- Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
- Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
- Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
- Informationspflichten nach den Vorgaben der DSGVO
- Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei sämtlichen durch die Agentur erstellten Texte (z.B. Impressum, Cookie-Banner, etc.) um Mustertexte handelt. Diese sind kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten rechtlichen Fragen. Die finale rechtliche Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Webseitenbetreibers (Kunde). Aus diesen Gründen müssen wir die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausschließen, wenn diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen
- Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte S&P ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist S&P berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und behält sich diese vor.
4 PREISE UND ZAHLUNG
- Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
- Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
- der Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form,
- von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- von Aufwand für Lizenzmanagement sowie für zusätzliche Lizenzkosten
- in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen f. zusätzliches Bild, Grafik oder Videomaterial. Texterstellung, Textüberarbeitung, Textkorrektur und Lektorat
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig.
- Der Kunde muss damit rechnen, dass die S&P Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann S&P Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
- S&P ist infolge des erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Tätigkeit berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen Vorauszahlung und Teilabrechnungen zu verlangen:
40 % bei Auftragsvergabe
40 % bei Teilabnahme (Layout/Menüstruktur)
20 % bei Go-Live
5 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE
- Verbindliche Liefertermine und -fristen, die die Parteien vereinbaren, bedürfen der Textform.
- Ist für die Leistung von S&P die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerungen infolge von:
- Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
- unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie S&P nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
- Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend) Lieferung von Content-Material (Grafiken, Bilder, Text)
- Soweit S&P ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für S&P unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für S&P keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
- Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
6 ABNAHME
- Der Kunde wird die Leistungen (auch Teilabnahmen) von S&P unverzüglich abnehmen, sobald S&P die Abnahmebereitschaft mitteilt.
- Die Leistungen von S&P gelten als abgenommen, wenn S&P die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
- und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
- oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder S&P damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von S&P erbrachten Leistungen beruht.
- Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der S&P dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7 MITWIRKUNGSPFLICHT
- Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digital geeigneter Form zur Verfügung stellen.
- Soweit S&P dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit S&P keine Korrekturaufforderung erhält.
- Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
- Wenn S&P dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
- Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von S&P wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde S&P unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
8 NUTZUNGSRECHTE
- S&P räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt S&P Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von S&P
- S&P geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit den Rechten Dritter belastet sind und der Kunde erforderliche Nutzungsrechte inne hat.
- Nutzt S&P fremdes Lizenzmaterial können diese nur zeitlich eingeschränkt dem Kunden übertragen werden, Bei der Nutzung von fremdem Lizenzmaterial hat S&P keinen Einfluss darauf, dass das Material zu erheblich veränderten Konditionen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht. S&P trifft in solchen Fällen die Pflicht, ähnliches Material zu verwenden.
- S&P kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20 % in Rechnung stellen.
- Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird S&P vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde S&P zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, S&P über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, unverzüglich zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder S&P dabei zu unterstützen.
9 URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE
- Der Kunde räumt S&P das Recht ein, das Logo von S&P und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
- S&P behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken auf der Webseite von S&P aufzunehmen und entsprechenden Verkaufsunterlagen von S&P zu nutzen.
10 GEWÄHRLEISTUNG
- Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von S&P innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch S&P ausgebessert oder ausgetauscht. S&P behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung insofern der Kunde keine eigenmächtigen Änderungen and der Webseite seit der Übergabe durch S&P vorgenommen hat. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
- Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
- Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der S&P unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, in Textform mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
11 HAFTUNG
- S&P ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich.
- Insbesondere ist der S&P nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
- Sollten Dritte den S&P wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Internetpräsenz resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, S&P von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet S&P nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von S&P auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von S&P gilt.
- S&P erstellt Webseiten nach bestem Wissen und nach dem zur Abnahmezeitpunkt gelten gesetzlichen und technologischen Richtlinien und Vorgaben. Der Kunde ist verpflichtet, die von Ihm abgenommen Webseite(n) durch seinen eigenen Rechtsanwalt und/ oder Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen und S&P über die Ergebnisse (evtl. Rechtsverstöße etc.) zu informieren. Ändern sich die gesetzlichen Richtlinien oder technoloschen Voraussetzungen nach Abnahme der Webseite(n), sind die Aufwendung für evtl. anfallende Arbeiten durch S&P gesondert zu vergüten.
- S&P übernimmt keine Haftung für Code von Drittanbietern (z.B. CMS-Systeme, Plugins, Erweiterungen, Extensions, Applikationen etc.) die in die erstellte Webseite integriert sind oder waren. S&P übernimmt weiterhin keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Verwendung von Code von Drittanbietern entstehen. Außerdem übernehmen wir keine Garantie dafür, dass:
· Code und Software von Drittanbietern Ihren Anforderungen entspricht
· Code und Software von Drittanbietern ununterbrochen, zeitgerecht, sicher oder fehlerfrei ist
· die Ergebnisse der Nutzung der Code/Software von Drittanbietern effektiv, genau oder zuverlässig sind
· die Qualität der Code/Software von Drittanbietern Ihren Erwartungen entspricht
· Updates die Funktion der Webseite beeinträchtigen oder zu Fehler führen
In keinem Fall haften wir gegenüber Ihnen oder Dritten für besondere, strafende, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art oder für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus Nutzungsverlusten, Datenverlusten oder Gewinneinbußen ergeben, oder für jegliche Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung von Code bzw. Software Dritter ergeben.
12 PFLICHT DES KUNDEN ZUR DATENSICHERUNG
- Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
13 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
- Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert S&P die notwendigen persönlichen Daten des Kunden.
- Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
- Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
- S&P weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
14 KÜNDIGUNG
- Bei Wartungs-/Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monaten nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann S&P fristlos kündigen.
15 MITTEILUNGEN
- Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
- Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
- Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
- Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
16 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in D-56472 Nisterau – Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1 GELTUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SPRENGEL & PARTNER GmbH (nachfolgend „S&P“), Nisterstraße 3, 56472 Nisterau gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend Film- und Videoproduktionen. Für unsere weiteren Dienstleistungen gelten separate Bedingungen.
Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als S&P ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn S&P in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT
- Angebote von Sprengel & Partner sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Sprengel & Partner ohne vorherige Bestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von Sprengel & Partner schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
- Sollte Sprengel & Partner durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen (Wetterrisiko), ist Sprengel & Partner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Produktionsbeginn vom zuvor erteilten Auftrag zurück, ist Sprengel & Partner berechtigt, die tatsächlich anfallenden Mehrkosten sowie die anteiligen Arbeitsaufwände in Rechnung zu stellen.
3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und lauten in Euro (€). Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sprengel & Partner.
- Bei einem Produktionsaufwand über 3.000,- € ist Sprengel & Partner berechtigt, Rechnungen über Teilbeträge vor der endgültigen Abnahme an den Auftraggeber zu stellen.
- Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 15% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Sprengel & Partner den Auftraggeber darauf unter Angabe der voraussichtlichen zusätzlichen Kosten hinweisen. Die zusätzlichen Kosten gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Sprengel & Partner widerspricht.
- Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände und Mehrkosten (soweit nicht im Kostenvoranschlag erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.
- Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme eines Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehplan oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, sofern es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Sprengel & Partner hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
- Eine einfache Bild- bzw. Videobearbeitung (z.B. Tonwertkorrektur, Weboptimierung, Formatanpassung) ist in den genannten Preisansätzen zur Erstellung des Films enthalten. Wir behalten uns jedoch vor, notwendige umfassendere Grafikarbeiten (z.B. Digitalisierung von Bildmaterial, Erstellung von Collagen oder Grafiken, Aufbereitung schlechter Bildqualitäten) nach Rücksprache zusätzlich zu berechnen. Gleiches gilt für Digitalisierung, Redigieren, Entwurf, Überarbeitung oder Übersetzung von Texten sowie größere Bildrecherchen.
- Aus durch Sprengel & Partner nicht selbst zu verantwortenden Umständen (siehe AGB, 2.2) resultierende Verschiebungen bzw. Abbrüche sowie daraus entstehende Mehrkosten sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten und sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Sprengel & Partner zurückzuführen sind. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
- Zahlungsverzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet Sprengel & Partner vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% für Endverbraucher bzw. 9% für Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
4 HERSTELLUNG
- Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehplans oder Konzeptes oder sonstiger schriftlicher und ausführlicher Darstellung des geplanten Filminhaltes (im Folgenden unter „Drehplan“ zusammengefasst).
- Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt Sprengel & Partner. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
- Nach Fertigstellung eines Rohschnitts oder einer Preview erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Sprengel & Partner macht solche Vorversionen entsprechend kenntlich. Diese vorläufige Version gilt nicht als final und ermächtigt nicht zur Geltendmachung von Mängelrügen oder sonstigen Ansprüchen seitens des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
5 ZEITPLAN
- Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und Sprengel & Partner einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmwerkes fest.
- Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat Sprengel & Partner den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
- Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die Sprengel & Partner trotz eingehaltener Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Artikel 5.3 entsprechend.
6 ABNAHME
- Nach Fertigstellung des Films übermittelt Sprengel & Partner dem Auftraggeber eine Kopie des Filmwerkes und/oder es findet eine Vorführung des Films statt, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, den Film anzusehen und auf etwaige Mängel zu überprüfen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt oder gegebenenfalls Nachbesserungen verlangt. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt der Film als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Drehplans einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.
- Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur zweimal geltend gemacht werden. Nach diesen erfolgten Korrekturschleifen ist Sprengel & Partner nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
- Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber Sprengel & Partner schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7 ZURÜCKBEHALTUNG, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG
- Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Sprengel & Partner ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
- Sprengel & Partner kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.
8 SCHADENERSATZ
- Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9 HAFTUNG
- An Sprengel & Partner übergebene Gegenstände und Materialien werden von Sprengel & Partner grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Sprengel & Partner nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Sprengel & Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von Sprengel & Partner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
- Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von Sprengel & Partner für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.
10 AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG UND HERAUSGABE VON DATEN UND UNTERLAGEN
- Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Sprengel & Partner. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Sprengel & Partner für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage), sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Sprengel & Partner mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen.
11 NUTZUNGSRECHTE UND FREIHALTUNG
- Der Auftraggeber sichert Sprengel & Partner zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Sprengel & Partner die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
- Der Auftraggeber sichert Sprengel & Partner zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton- und Videomaterialien verfügt und räumt Sprengel & Partner die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sprengel & Partner von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Sprengel & Partner entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Sprengel & Partner aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.
12 URHEBERRECHT, VERVIELFÄLTIGUNG UND LIZENZFREIGABE
- Sprengel & Partner besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen, wenn sich diese außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs befinden. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
- Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Sprengel & Partner dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie Sprengel & Partner selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.
- Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.
- Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.
- Sofern nicht anders vereinbart ist Sprengel & Partner berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sofern nicht anders vereinbart hat Sprengel & Partner unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung einzubinden, vorzuführen und/oder vorführen zu lassen.
13 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH
- Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt des Filmwerks zu erheben.
- Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Sprengel & Partner hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von Sprengel & Partner zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.
14 MITTEILUNGEN
- Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
- Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
- Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
- Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Vertragsabschluss sowie Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform einschließlich Fax und E-Mail.
16 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Geschäftssitz von S&P in D-56472 Nisterau – Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. S&P ist jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen S&P und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.